Rechtsprechung
   OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 W 22/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4446
OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 W 22/06 (https://dejure.org/2006,4446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.04.2006 - 3 W 22/06 (https://dejure.org/2006,4446)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. April 2006 - 3 W 22/06 (https://dejure.org/2006,4446)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,4446) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eingriff in das postmortale Persönlichkeitsrecht durch die Aufführung eines die gewaltsame Tötung der Verstorbenen behandelnden Theaterstücks; Abwägung des Schutzes des Wertanspruchs und Achtungsanspruchs der Persönlichkeit mit dem Grundrecht der Kunstfreiheit; ...

Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Theaterstück "Ehrensache" wird in Hagen verboten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2006, 261
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 W 22/06
    Die nächsten Angehörigen, wie im vorliegenden Fall die Antragstellerin als Mutter der verstorbenen ..., sind berufen, den fortwirkenden Wert- und Achtungsanspruch zu schützen (vgl. BVerfGE 30, S. 173; BGHZ 50, S. 133; OLG Hamm - 9. Zivilsenat -, NJW 2002, S. 609 m. w. N.).

    Im Spannungsfall ist eine Abwägung zwischen dem Persönlichkeitsrecht einer durch ein Kunstwerk nachteilig dargestellten Person und der Kunstfreiheit erforderlich (vgl. BVerfGE 30, S. 173).

  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 W 22/06
    Die nächsten Angehörigen, wie im vorliegenden Fall die Antragstellerin als Mutter der verstorbenen ..., sind berufen, den fortwirkenden Wert- und Achtungsanspruch zu schützen (vgl. BVerfGE 30, S. 173; BGHZ 50, S. 133; OLG Hamm - 9. Zivilsenat -, NJW 2002, S. 609 m. w. N.).
  • KG, 15.04.2004 - 10 U 385/03

    Persönlichkeitsrechtsverletzung durch Romanveröffentlichung: Frage der

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 W 22/06
    Je weiter durch ein Kunstwerk die Intimssphäre einer Person betroffen ist, um so größer ist das Bedürfnis nach Verfremdung gegenüber dem realen Vorbild (vgl. KG, NJW-RR 2004, S. 1415).
  • OLG Hamm, 05.10.2001 - 9 U 149/01

    Benennung einer Schule nach einer verstorbenen Person der Zeitgeschichte, hier

    Auszug aus OLG Hamm, 05.04.2006 - 3 W 22/06
    Die nächsten Angehörigen, wie im vorliegenden Fall die Antragstellerin als Mutter der verstorbenen ..., sind berufen, den fortwirkenden Wert- und Achtungsanspruch zu schützen (vgl. BVerfGE 30, S. 173; BGHZ 50, S. 133; OLG Hamm - 9. Zivilsenat -, NJW 2002, S. 609 m. w. N.).
  • LG Hagen, 10.01.2007 - 8 O 212/06

    Rechtliche Ausgestaltung des Unterlassungsanspruchs bzgl. der Aufführung des

    Insoweit darf auch nicht außer Acht bleiben, dass die Tochter der Klägerin noch minderjährig war und das Recht den besonderen Schutz von Minderjährigen aufgrund ihrer Unreife zu achten hat und in zahlreichen Vorschriften des Zivil- und Strafrechts auch achtet (vgl. OLG I, Beschluss vom 05.04.2006, Az. 3 W 22/06).

    Erst wenn die Erinnerung so weit verblasst ist, dass eine Auffrischung der Erinnerung durch das Aufführen des Theaterstücks bei dem maßgeblichen Personenkreis nicht mehr zu erwarten ist, mag ein weniger strenger Maßstab gerechtfertigt sein (vgl. OLG I, Beschluss vom 05.04.2006, Az. 3 W 22/06).

  • OLG Hamm, 17.02.2010 - 3 U 106/09

    Bühnenstück "Ehrensache" darf auch in Hagen aufgeführt werden

    Vorangegangen war ein unter den Aktenzeichen 4 O 82/06 beim Landgericht Hagen (= 3 W 22/06 - Oberlandesgericht Hamm) geführtes Einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem ihr auf Antrag der jetzigen Beklagten bereits im Wege einstweiligen Rechtsschutzes die Aufführung des Bühnenstücks in ihrem Bereich untersagt worden war.
  • LG Hagen, 09.05.2006 - 4 O 82/06
    Die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Hamm vom 05.04.2006 - 3 W 22/06 - wird bestätigt.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht